Mitmachen & gewinnen! Hier klicken »
Radfahren macht Spaß, hält fit und fördert sogar die Leistungsfähigkeit des Gehirns. Und mit kaum einem anderen Verkehrsmittel kann man eine Stadt besser erfahren als mit dem Fahrrad - ganz nah dran und meist um eine Speichenlänge voraus.

Aber: Radfahrer zählen zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern und sind deshalb einem hohen Unfallrisiko ausgeliefert. Um sich so gut wie möglich zu schützen, sollten Radfahrer sich und ihr Fahrrad so sicher wie möglich machen. Dabei ist Folgendes zu beachten:

  • Licht und Reflektoren

    Eine funktionierende vollständige Beleuchtung ist die Grundvoraussetzung, um in der Dämmerung und Dunkelheit gesehen zu werden. Dazu gehören ein Vorder- und Rücklicht mit Dynamo, je ein weißer Vorder- und roter Heckreflektor, gelbe Reflektoren an den Pedalen und je Laufrad zwei gelbe Reflektoren oder retroreflektierende Reifen. Empfehlenswert ist eine Standlichtfunktion. Zusätzlichen Schutz bietet die Ausstattung des Rades mit reflektierender Folie oder Speichenreflektoren. Neu sind reflektierende Speichenclips statt der altbewährten Katzenaugen. Sie erhöhen die Wahrnehmung von Rädern um ein Vielfaches, weil sie über 150 Meter reflektieren und nach allen Seiten abstrahlen. Wichtig: Nach Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) muss jede Speiche mit einem Clip ausgerüstet sein.
  • Reflektierende Bekleidung

    Helle, auffällige Kleidung alleine genügt nicht, um bei Dunkelheit ausreichend gesehen zu werden. Nur wer reflektiert, ist auf eine größere Distanz von 150 Metern sichtbar. Reflektierende Bekleidung gibt es im Fachhandel zu kaufen. Eine preiswerte Alternative bietet das Anbringen von Leuchtbändern, - aufklebern oder -anhängern.
  • Bremsen

    Hinter- und Vorderradbremse müssen optimal am Rad anliegen, um bei Bedarf kräftig zupacken zu können.
  • Klingel

    Nicht nur gesehen, auch gehört zu werden, ist wichtig. Daher sollte man beim Kauf auf eine hell tönende Klingel achten und sie auch so anbringen, dass sie im Bedarfsfall gut zu erreichen ist.
  • Sattel

    Die Sattelhöhe ist optimal, wenn man mit den Füßen bis auf den Boden kommt und sich sicher abstützen kann.
  • Fahrradhelm

    Für Kinder ist er ein "Muss". Und auch Erwachsene sollten sich daran gewöhnen. Denn ein Helm kann im Ernstfall Leben retten. Wichtig ist, dass er gut sitzt und sich der Kopfform anpasst. Helle leuchtende Farben und reflektierende Elemente geben zusätzlichen Schutz. Achten Sie beim Kauf auf das Prüfzeichen GS-TÜV, CE, DIN.
Klicken vergrößert das Bild Abb: Verkehrssicheres Fahrrad
Abbildung mit freundlicher Genehmigung des ADFC
(Klicken Sie auf das Bild um es in voller Größe zu sehen)

Die wichtigsten Straßenverkehrsregeln für Radfahrer


Fahrradwege:

Gekennzeichnete Fahrradwege müssen von Radfahrern genutzt werden. Auch hier gilt das Rechtsfahrgebot.

Fahren auf der Straße:

Ist kein Radweg vorhanden, müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen - und nicht den Gehweg. Ausnahme: Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren. Kinder bis 10 Jahre dürfen es.

Einbahnstraße:

In Frankfurt a. M. dürfen Radfahrer in den meisten Einbahnstraßen auch gegen die Fahrtrichtung fahren. Dies ist durch entsprechende Zusatzschilder verdeutlicht.

Fußgängerzone:

Häufig ist in Fußgängerzonen das Radfahren mit Schritt- geschwindigkeit erlaubt, ansonsten muss das Rad geschoben werden.

Beleuchtung:

Eine funktionsfähige Beleuchtung ist Pflicht und muss eingeschaltet werden, wenn es die Sichtverhältnisse erfordern.

Alkohol:

Wer Alkohol getrunken hat, darf auch nicht Rad fahren. Es droht Bußgeld und sogar der Verlust des Führerscheins.

Handy:

Nicht nur beim Autofahren, auch beim Radfahren darf das Handy nicht benutzt werden.

Ampel:

Auch für Radfahrer gelten rote Ampeln. Bei Missachtung drohen Bußgeld und gegebenenfalls sogar Punkte in Flensburg.

Inline-Skater:

Inline-Skater gelten als Fußgänger und müssen auf dem Gehweg fahren.